Externer betrieblicher Datenschutz

Immer mehr Unternehmen stellen fest, dass es nicht leicht ist, einen internen Datenschutzbeauftragten (iDSB) zu bestellen und anschließend mit diesem zusammen zu arbeiten.

Das beginnt bei der Auswahl des entsprechenden Mitarbeiters. Natürlich muss dieser über eine entsprechende Qualifikation verfügen und diese auch über die Zeit erhalten. Daraus ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Schulungsaufwand, der sowohl zeitlich als auch finanziell abgebildet werden muss.

Noch schwerer wiegt jedoch häufig die gesetzliche Forderung nach Zuverlässigkeit. Hier hat der Gesetzgeber weniger die Frage nach Pünktlichkeit oder ähnlichen Zuverlässigkeitsfaktoren im Sinn. Vielmehr geht es um die Stellung des auserkorenen Angestellten im Unternehmen. Erlaubt ihm diese eine unvoreingenommene Arbeit als Datenschutzbeauftragter oder kann es zu Interessenskonflikten kommen?

Mitglieder der Firmenleitung scheiden unter diesem Gesichtspunkt bereits aus. Der Leiter der IT ebenfalls. Sie werden feststellen: Den geeigneten Mitarbeiter zu finden ist nicht einfach.

Hinzu kommt, dass sich ein iDSB, sollte es einmal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, oft auch dann in einem Interessenskonflikt wiederfindet, der nicht mit seiner Stellung im Unternehmen zusammenhängt, sondern mit der Tatsache, dass er eben nicht nur DSB sondern auch Angestellter ist.

Unproblematischer, sicherer und letztlich auch preiswerter ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB), den das Gesetz auch explizit vorsieht. Gerne können Sie einen unserer TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten als eDSB bestellen.

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