Schulungen
... sind das A und O im Datenschutz. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt sie sowohl für den iDSB (zur Aufrechterhaltung seiner Fachkunde) als auch für die Mitarbeiter vor.
- iDSB Schulungen sorgen dafür, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter sein Wissen aktuell halten oder ausbauen kann, je nachdem, welches der vielfältigen Schulungsthemen er sich auswählt.
- Diese Schulungen gelten auch als Nachweis zum Erhalt der Sachkunde, den das Bundesdatenschutzgesetz fordert.
- Die Mitarbeiter werden im Rahmen des Datenschutzes arbeitsplatzbezogen geschult. In diesen Schulungen wird speziell auf die tatsächlichen und in der Praxis existenten Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter eingegangen, so dass sie nach der Schulung eine gute Vorstellung davon haben, wie sich Datenschutz in ihrem besonderen Falle und an ihrem Arbeitsplatz leben lässt.
Egal welche Schulung Sie benötigen, nehmen sie Kontakt zu uns auf.
Beschulen können wir entweder komfortabel bei Ihnen im Unternehmen oder, wenn Sie nicht den Platz haben oder es Ihnen aus anderen Gründen lieber ist, bei uns im Schulungsraum.


