Abschied vom Verbandbuch
In Unternehmen ist es übliche Praxis, ein Verbandbuch öffentlich zugänglich auszulegen, in welchem Verletzungen und Unfälle notiert werden. Die Zulässigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit c DS-GVO in Verbindung mit § 24 Abs. 6 BGV A1. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung ist also gegeben, die Erfassung und Speicherung auch Read more about Abschied vom Verbandbuch[…]